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COVID-19

Informationen zur Corona Impfung

Liebe Patienten

Nach der aktualisierten Impfverordnung gehören Sie zur Priorisierungsgruppe 2 bei einem Lebensalter über 70 Jahre und

unabhängig von dem Lebensalter bei Vorerkrankungen nach Paragraf 3 Ziffer 2 der Impfverordnung mit einem  erhöhtem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer COVID-Infektion. Sie werden somit vorrangig gegen SARS-CoV-2 geimpft bei

  • Organtransplantationen, Trisomie 21, Demenz oder geistige Behinderung, chronische Nierenerkrankungen,  COPD, Lungenfibrose, CTEPH, PAH, fortgeschrittenen Herz-Kreislauf Erkrankungen.
  • Adipositas: Bei einem Body-Mass-Index (BMI) über 40.
  • Diabetes mellitus: Personen mit einem HbA1c ≥58 mmol/mol bzw. ≥7,5% .
  • Krebserkrankungen: Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt, haben nach der neuen Impfverordnung eine hohe Priorität (Prioritätsgruppe zwei) und somit eher Anspruch auf eine Coronavirus-Impfung.

Auch dürfen jetzt zwei (statt bisher eine) enge Kontaktperson von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (> 70 Jahre, mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung oder nach Organtransplantation) oder von Schwangeren bestimmt werden (die dann zur Priorisierungsgruppe zwei gehören).

Wir stellen Ihnen gerne eine formlose Bescheinigung für eine Erkrankung im Sinne von Paragraf 3 Ziffer 2 der Impfverordnung aus und schicken Ihnen die Bescheinigung zu. Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie an.

Priorisierungsgruppe 3 ab 60 Jahre (Nachweis über Personalausweis ) und Vorerkrankungen wie

  • Diabetes mellitus – Diabetespatienten mit einem mit HbA1c <58 mmol/mol bzw. <7,5% in der dritten Gruppe verbleiben.
  • Adipositas-  bei einem BMI über 30, Herzerkrankungen (Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit oder arterielle Hypertension), zerebrovaskuläre Erkrankungen oder Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma bronchiale, Autoimmunerkrankungen oder Rheuma, Immundefizienz oder HIV-Infektion, chronische Nierenerkrankung, chronische Lebererkrankung, Adipositas (BMI über 30).
  • Menschen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Tumorerkrankungen haben wie bislang eine erhöhte Priorität und gehören damit zur Gruppe drei.

Wir stellen Ihnen gerne eine formlose Bescheinigung für eine Erkrankung im Sinne von Paragraf 4 Ziffer 2 der Impfverordnung aus und schicken Ihnen die Bescheinigung zu.

8.02.2021 – Vor dem Hintergrund der Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffes und der Altersbegrenzung für den Einsatz dieses Impfstoffes in Deutschland ist die Coronavirus-Impfverordnung neugefasst worden.

Vorrangig sollten Menschen zwischen 18 und 65 Jahren mit dem Vektorviren-Impfstoff geimpft werden.  

Einzelfallentscheidungen jetzt möglich

Neu ist außerdem, dass Menschen mit einer Erkrankung, die in der Impfverordnung nicht genannt wird, eine hohe oder erhöhte Priorität haben können (Prioritätsgruppen zwei und drei), wenn mindestens ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer COVID-Infektion besteht.

Dazu bedarf es eines Attestes. Diese Bescheinigung dürfen ausschließlich berechtigte Einrichtungen ausstellen, die von den obersten Landesgesundheitsbehörden und den von ihnen bestimmten Stellen hiermit beauftragt wurden.