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COVID-19

Antikörpertestung

Eine serologische Antikörpertestung wird nicht grundsätzlich empfohlen, da der Wert nicht bekannt ist, ab dem man auf eine 3.Impfstoffdosis verzichten würde und weil bei einer 3.Impfstoffdosis auch bei vorbestehender guter Immunantwort nach der 2.Impfstoffdosis keine Sicherheitsbedenken bestehen.

Antikörpertestung bei schwer immundefizienten Personen

Lediglich bei schwer immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort (s. Tab. 3) soll frühestens 4 Wochen nach der 2.Impfstoffdosis UND frühestens 4 Wochen nach der 3.Impfstoffdosis jeweils eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein erfolgen (Gesamtprotein, S1-Untereinheit oder Rezeptorbindungsdomäne). Die erste Antikörpermessung kann am selben Termin durchgeführt werden, an dem die 3.Impfstoffdosis verabreicht wird; in diesem Fall wird das Antikörperergebnis für die Gabe der 3.Impfstoffdosis nicht abgewartet. Eine zwei- oder mehrmalige Messung ermöglicht bei initial fehlender oder niedriger Antikörperantwort die Beobachtung eines ggf. einsetzenden Impferfolgs (Antikörperdynamik).

Sollten nach der 3. Impfstoffdosis unverändert sehr niedrige oder keine spezifischen Antikörper messbar sein, sind die betroffenen PatientInnen über den möglicherweise fehlenden Immunschutz aufzuklären. Für Personen ohne ausreichenden Immunschutz ist die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln besonders wichtig und es gilt in besonderer Weise auf eine umfassende Impfung aller Kontaktpersonen hinzuwirken. Über das weitere Vorgehen bei diesen PatientInnen muss individuell entschieden werden.

Bei Personen mit ID, die eine gesicherte SARSCoV-2-Infektion durchgemacht haben, muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine einmalige Impfstoffdosis ausreicht oder eine vollständige Impfserie verabreicht werden sollte. Dies hängt maßgeblich von Art und Ausprägung der ID ab. Kontaktpersonen von Personen mit ID sollen unbedingt vollständig geimpft sein (dies gilt auch für andere Impfungen, z.B. gegen Influenza) und im Umgang mit schwer immundefizienten Personen nicht auf einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz verzichten.

Engen Haushaltskontaktpersonen von schwer immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort (s. Tab. 3) soll eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff frühestens 6 Monate nach der primären COVID-19- Impfserie angeboten werden, wenn die Person mit der schweren ID nicht oder nicht ausreichend angesprochen hat. Diese Empfehlungen gelten zulassungskonform für Comirnaty und Spikevax ab dem Alter von 12 Jahren.

Erkrankungen ohne relevante Einschränkung der Impfantwort führen (Bsp)

  • Autoimmunkrankheiten (unbehandelt): z.B. rheumatoide Arthritis, Systemischer Lupus Erythematodes, Multiple Sklerose
  • Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
  • HIV-Infektion mit >200 CD4-Zellen und ohne nachweisbare Viruslast
  • Auffrischimpfung ≥6 Monate sollte erfolgen. Antikörpertestung: Nein

Erkrankungen mit eingeschränkter Immunantwort ( Bsp)

  • Schwere primäre (angeborene) Immundefekte
  • Z. n. Transplantation eines soliden Organs
  • Z. n. Stammzelltransplantation (mit noch unvollständiger Rekonstitution)
  • HämodialysepatientInnen
  • Krebserkrankungen unter immunsuppressiver, antineoplastischer Therapie HIV-Infektion mit ≤200 CD4-Zellen und/oder nachweisbarer Viruslast
  • Bei diesen Erkrankungen sollte zur Optimierung der primären Impfserie eine zusätzliche Impfstoffdosis im Abstand ≥4 Wochen verabreicht werden.
  • Überprüfung der Impfantwort vor und ≥4 Wochen nach der 3. Impfstoffdosis ist wichtig bei diesen Patienten.

Therapien ohne relevante Einschränkung der Impfantwort (Beispiele)

  • Auffrischimpfung ≥ 6 Monate
  • Apremilast, Dimethylfumarat, Glatirameracetat, Typ I Interferon (IFN-β)1
  • Systemische, kurzzeitige Kortikosteroide (Erwachsene < 10 mg/die, Kinder < 0,2 mg /kg KG/die)
  • Niedrig-potente Immunsuppressiva: Methotrexat (MTX): (Erwachsene: ≤20 mg/Wo; Kinder: ≤15 mg/m2 KOF/ Woche), Ciclosporin (Kinder und Erwachsene: ≤2,5 mg/kg KG/Tag), Leflunomid (Erwachsene: ≤20 mg/Tag, Kinder: ≤0,5 mg/kg KG/Tag), Azathioprin (<3mg/kg KG /die)
  • Mycophenolat-Mofetil (Erwachsene: ≤2.000 mg/Tag, Kinder: ≤1.200mg/ m2 KOF/Tag)
  • JAK-Inhibitoren, z.B. Tofacitinib (Erwachsene: ≤5 –10 mg/Tag)
  • Einige niedrig-potente Biologika (z.B. Anti-TNF [Infliximab] bei niedriger Dosierung [≤3 mg/kg KG alle 8 Wochen]; Antikörper gegen IL-1 [z.B. Canakinumab], IL-6R [z.B. Toculizumab], IL-17A [z.B. Secukinumab], IL-23 [z.B. Risankizumab]; Anti-B-Lymphozyten-Stimulator [anti-BLyS/ BAFF; Belimumab]
  • Syst Therapien ohne relevante Einschränkung der Impfantwort (Beispiele) Apremilast, Dimethylfumarat, Glatirameracetat, Typ I Interferon (IFN-β)1 Ja Auffrischimpfung ≥6 Monate Nein Systemische, kurzzeitige ( emische, kurzzeitige (

Therapien mit relevanter Einschränkung der Impfantwort (Beispiele)

  • Systemische Glukokortikoidtherapie mit intermediärer Dosierung (10 – 20 mg Prednisolonäquivalent/Tag, >2 Wochen) oder hoher Dosierung (>1 mg Prednisolonäquivalent/kg KG/Tag, >2 Wochen) oder i. v. Stoßtherapie mit sehr hohen Dosen (z.B. 10 – 20 mg/kg KG/Tag Prednisolon-Äquivalent über 3 – 5 Tage in monatlicher Wiederholung) -> Optimierung der primären Impfserie durch zusätzliche Impfstoffdosis im Abstand ≥4 Wochen
  • MTX: Erwachsene: >20 mg/Woche; Kinder: >15 mg/m2 KOF/Woche
  • Azathioprin (≥3 mg/kg KG/Tag)
  • Cyclophosphamid
  • Biologika mit schwerer immunsuppressiver Wirkung (z.B. Biologika mit B-Zell-depletierender Wirkung wie anti-CD20- Antikörper [Ocrelizumab, Rituximab]; CTLA4-Ig [Abatacept])

Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19 Erkrankung

A) Personen im Alter ≥60 Jahren

B) Personen im Alter ab 18 Jahren mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, z.B.

  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression, inkl. HIV-Infektion, Z.n. Organtransplantation
  • Autoimmunerkrankungen, inkl. rheumatologische Erkrankungen
  • Chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Chronische Krankheiten der Atmungsorgane
  • Chronische Lebererkrankungen, inkl. Leberzirrhose
  • Chronische Nierenerkrankungen
  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • Chronische neurologische Erkrankungen
  • Demenz oder geistige Behinderung
  • Psychiatrische Erkrankungen
  • Stoffwechselerkrankungen, inkl. Adipositas mit BMI >30 kg/m2 und Diabetes mellitus
  • Trisomie 21
  • Krebserkrankungen, inkl. maligne hämatologische Erkrankungen C) Frauen im gebärfähigen Alter, noch ungeimpfte Schwangere ab dem 2.Trimenon und noch ungeimpfte Stillende D) Kinder und Jugendliche im Alter von 12 – 17 Jahren mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben
  • Adipositas (>97. Perzentile des Body-Mass-Index [BMI])
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz oder relevante Immunsuppression
  • Angeborene zyanotische Herzfehler (O2-Ruhesättigung < –1,64 für die forcierte Einsekundenkapazität (FEV1) oder Vitalkapazität (FVC). (Ein gut eingestelltes Asthma bronchiale ist hier nicht gemeint).
  • Chronische Nierenerkrankungen
  • Chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
  • Diabetes mellitus, wenn nicht gut eingestellt bzw. mit HbA1cWert >9,0 %
  • Schwere Herzinsuffizienz
  • Schwere pulmonale Hypertonie
  • Syndromale Erkrankungen mit schwerer Beeinträchtigung
  • Trisomie 21
  • Tumorerkrankungen und maligne hämatologische Erkrankungen E) BewohnerInnen von SeniorInnen- und Altenpflegeheimen sowie BewohnerInnen in Gemeinschaftsunterkünften (Alter: ≥12 Jahre) F) Enge Kontaktpersonen von Schwangeren oder Personen mit einem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe (Alter: ≥12 Jahre) G) Personen, die arbeitsbedingt besonders exponiert sind, engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, oder Personen in Schlüsselpositionen, z.B.
  • Personal mit erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
  • Personal mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen in medizinischen Einrichtungen
  • Pflegepersonal und andere Tätige in der ambulanten und stationären Altenpflege oder Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung
  • Tätige in Gemeinschaftsunterkünften
  • Medizinisches Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)
  • LehrerInnen und ErzieherInnen
  • Beschäftigte im Einzelhandel
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
  • Personal in Schlüsselpositionen der Landes- und Bundesregierungen
  • Berufsgruppen der kritischen Infrastrukt