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Impfstoffe

Es gibt mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von BioNTech/Pfizer, COVID-19-Vaccine von Moderna)-empfohlener Impfabstand 6 Wochen und vektorbasierte Impfstoffe (COVID-19 Vaccine AstraZeneca, COVID-19 Vaccine Janssen) – empfohlener Abstand 12 Wochen.

Die Impfstoffe werden hinsichtlich des Individualschutzes und der Bekämpfung der Pandemie als gleich geeignet beurteilt.

Die beiden mRNA-Impfstoffe und die COVID-19 Vaccine Janssen können in allen Alters- und Indikationsgruppen eingesetzt werden, für die sie zugelassen sind. Eine begonnene Impfserie muss gegenwärtig mit demselben Produkt abgeschlossen werden.

Ausnahme gilt bei der Impfung von Personen < 60 Jahren, die bereits eine erste Dosis der COVID-19 Vaccine AstraZeneca erhalten haben. Bis entsprechende Daten vorliegen, empfiehlt die STIKO, bei diesen Personen anstelle der zweiten AstraZeneca-Impfstoffdosis eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs 12 Wochen nach der Erstimpfung zu verabreichen.

Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 16/2021 (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stand: 08.04.2021

Erstimpfung mit AstraZeneca Vaccine (Vaxzevria) bei <60-Jährigen

Heterologes Impfschema:
Personen unter 60 Jahren, die bereits eine 1. Impfstoffdosis mit der COVID-19 Vaccine AstraZeneca (Vaxzevria) erhalten haben sollten anstelle der 2. AstraZeneca-Impfstoffdosis eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs verabreicht bekommen grundsätzlich in einem Abstand von 12 Wochen zur Erstimpfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff.

Diese Entscheidung beruht auf dem erhöhten Risiko für thromboembolische Ereignisse nach der AstraZeneca-Impfung bei Personen im Alter <60 Jahren und einem in dieser Altersgruppe niedrigeren Risiko für schwere COVID-19-Verläufe.

Gründe:
Daten aus den Zulassungsstudien ergaben, dass die Wirksamkeit der ersten AstraZeneca-Impfstoffdosis über einen Zeitraum von 3 bis 12 Wochen nach der Impfung konstant bestehen bleibt ohne nachzulassen. Stellungnahme der Ständigen Impfkommission zum Zeitpunkt der Gabe eines mRNA-Impfstoffs nach ( Stiko Stand: 14.04.2021)

Weiterhin hat sich gezeigt, dass bei der Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff die Schutzwirkung nach zwei Impfstoffdosen bei einer Verlängerung des Impfabstands von < 6 Wochen auf 12 Wochen sehr deutlich zunimmt.

Dass ein längeres Impfintervall auch die Effektivität des heterologen Impfschemas positiv beeinflusst, ist bisher formal noch nicht gezeigt, erscheint aber aus immunologischen Gründen plausibel.

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Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der Hygienevorschriften

Liebe Patienten,

Wir brauchen dringend zur Pandemiebewältigung bei exponentiellem Wachstum weiterhin eine umfassende Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der Hygienevorschriften. Wir brauchen dringend auch Ihre Mitarbeit. Nutzen Sie die Corona Warn App.

Bitte beachten Sie auch das wir zum Schutz vor Infektionen aller Patienten aktuell keine Menschenansammlungen in unserem Wartezimmer dulden können. Die Intensivstationen sind überfüllt – wir haben täglich steigende Fallzahlen und schwere COVID-19 Erkrankungen mit steigenden Todeszahlen. Das Durchschnittsalter liegt bei 40–60 Jahren!

Es dürfen max. 5 Personen im Wartebereich sitzen. Eintritt erhält nur der Patient- die Kontaktperson wartet vor der Tür. Natürlich werden Sie zur Befundbesprechung herein gebeten – bei sonnigem Wetter hinterlegen Sie Ihre Handy-Nummer, Sie warten in der Sonne und wir rufen Sie an zur Befundbesprechung.

Weiterhin brauchen wir  eine hohe Durchimpfungsrate in unserer Bevölkerung. Bitte kümmern Sie sich intensiv um einen Impftermin in den Impfzentren, bei Ihrem Hausarzt oder auch bald bei uns – um die Telefonverbindungen zu entlasten schreiben Sie bitte eine E-Mail.

Alle Patienten die zur Priorisierungsgruppe 2 gehören müssen jetzt geimpft werden. Bitte lesen Sie genau die Informationen zur Impfpriorisierung – wir stellen Ihnen gerne kostenlos ein entsprechendes Attest aus und schicken  es Ihnen zur Vorlage beim Impfzentrum zu. Wichtige Infos auch zum Download beim RKI und bei der STIKO.

Es gibt beim RKI Aufklärungsbögen die Sie in verschiedensten Sprachen ausdrucken, durchlesen und dann ausgefüllt zum Impftermin mitbringen können.

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Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoffen

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News aus der Praxis

Liebe Patienten, wir sind ernsthaft bedroht mit der 3. Welle und der Britischen Mutante die um ein vielfaches infektiöser und gefährlicher ist. Seit 4 Wochen betreue ich 5 Patienten die sich am Arbeitsplatz als Erzieher*in und Lehrer*in in den Kindergärten, Hort und Abschlußklassen der Schulen mit der britischen Mutante infiziert haben. Diese Patienten sind mit Asthma bronchiale unsere langjährigen Patienten und sind extrem vorsichtig und geschult.

Dennoch lässt sich die Infektion mit einem so dramatischen Infektionsgeschehen mit 30 und 35 infizierten Kindern in Kindergärten in Fürth und in Stein oder auch 12 und 8 Kindern in den Abschlussklassen nicht vermeiden.

Besonders ist auch im Vergleich zum Herbst und Dezember und Januar dass alle Familienmitglieder erkranken. Es gibt auch sehr schwere Verläufe mit erforderlicher intensiv medizinischen Betreuung von Kindern und Eltern. Deshalb achten Sie Alle bitte in den nächsten Wochen auf größtmöglichen Infektionsschutz. 

Nutzen Sie überall wo sie auf Menschen treffen die Corona Warn App und vermeiden Sie Kontakte. Unbedingt erforderlich ist das Testen in Schulen und Kindergärten. Die AG-Schnelltests zwei mal pro Woche für alle am Unterricht teilnehmenden Schüler und Lehrer ist neben FFP2 Maske, Abstand, Corona Warn App, Hygiene und Lüften das absolute Minimum an Infektionskontrolle.

Die Testungen der Kleinen in der Grundschule sollte durch Teststrassen die der Schulleiter mit dem Gesundheitsamt erstellt und gewährleistet werden. Die Lehrer und die Schüler sollten durch die Testungen nicht überfordert werden. Es wäre schön wenn jeder mit Sicherheitsvorkehrungen ein Gefühl von größtmöglicher Sicherheit verspürt. Nur damit gelingt es und baldmöglichst in einen normalen Alltag zurückzukehren.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Dr. Niederkorn-Schrader

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Covid19-Impfung

Ab sofort ist es möglich sich für eine Covid19-Impfung anzumelden. Wir geben Ihnen hier eine Übersicht über die Anmeldemöglichkeiten. Wichtig: Bitte melden Sie sich nur einmal an. Ihre Daten werden zentral gespeichert und sobald ein Termin verfügbar ist, werden Sie kontaktiert. Sollten Sie Hilfe bei der Registrierung oder Anmeldung benötigen, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern!

Online-Anmeldung in Bayern

Hier finden Sie alle Information des Bayerischen Impfzentrums

Hier können Sie sich im Online-Registrierungssystem anmelden

Weitere Möglichkeiten zur Anmeldung:

Terminvergabestelle Stadt Nürnberg  0610220825592

Terminvergabestelle Ansbach 0610220825595

Terminvergabestelle Erlangen, Erlangen-Höchstadt 09131866500

Terminvergabestelle Stadt und Landkreis Fürth 09119509170

Terminvergabestelle Landkreis Nürnberger Land 022198229703

Terminvergabestelle Landkreis Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim 09161927070

Terminvergabestelle Landkreis Roth 089244188110

Terminvergabestelle Altmühlfranken 09831522041

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Informationen zur Corona Impfung

Liebe Patienten

Nach der aktualisierten Impfverordnung gehören Sie zur Priorisierungsgruppe 2 bei einem Lebensalter über 70 Jahre und

unabhängig von dem Lebensalter bei Vorerkrankungen nach Paragraf 3 Ziffer 2 der Impfverordnung mit einem  erhöhtem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer COVID-Infektion. Sie werden somit vorrangig gegen SARS-CoV-2 geimpft bei

  • Organtransplantationen, Trisomie 21, Demenz oder geistige Behinderung, chronische Nierenerkrankungen,  COPD, Lungenfibrose, CTEPH, PAH, fortgeschrittenen Herz-Kreislauf Erkrankungen.
  • Adipositas: Bei einem Body-Mass-Index (BMI) über 40.
  • Diabetes mellitus: Personen mit einem HbA1c ≥58 mmol/mol bzw. ≥7,5% .
  • Krebserkrankungen: Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt, haben nach der neuen Impfverordnung eine hohe Priorität (Prioritätsgruppe zwei) und somit eher Anspruch auf eine Coronavirus-Impfung.

Auch dürfen jetzt zwei (statt bisher eine) enge Kontaktperson von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (> 70 Jahre, mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung oder nach Organtransplantation) oder von Schwangeren bestimmt werden (die dann zur Priorisierungsgruppe zwei gehören).

Wir stellen Ihnen gerne eine formlose Bescheinigung für eine Erkrankung im Sinne von Paragraf 3 Ziffer 2 der Impfverordnung aus und schicken Ihnen die Bescheinigung zu. Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie an.

Priorisierungsgruppe 3 ab 60 Jahre (Nachweis über Personalausweis ) und Vorerkrankungen wie

  • Diabetes mellitus – Diabetespatienten mit einem mit HbA1c <58 mmol/mol bzw. <7,5% in der dritten Gruppe verbleiben.
  • Adipositas-  bei einem BMI über 30, Herzerkrankungen (Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit oder arterielle Hypertension), zerebrovaskuläre Erkrankungen oder Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma bronchiale, Autoimmunerkrankungen oder Rheuma, Immundefizienz oder HIV-Infektion, chronische Nierenerkrankung, chronische Lebererkrankung, Adipositas (BMI über 30).
  • Menschen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Tumorerkrankungen haben wie bislang eine erhöhte Priorität und gehören damit zur Gruppe drei.

Wir stellen Ihnen gerne eine formlose Bescheinigung für eine Erkrankung im Sinne von Paragraf 4 Ziffer 2 der Impfverordnung aus und schicken Ihnen die Bescheinigung zu.

8.02.2021 – Vor dem Hintergrund der Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffes und der Altersbegrenzung für den Einsatz dieses Impfstoffes in Deutschland ist die Coronavirus-Impfverordnung neugefasst worden.

Vorrangig sollten Menschen zwischen 18 und 65 Jahren mit dem Vektorviren-Impfstoff geimpft werden.  

Einzelfallentscheidungen jetzt möglich

Neu ist außerdem, dass Menschen mit einer Erkrankung, die in der Impfverordnung nicht genannt wird, eine hohe oder erhöhte Priorität haben können (Prioritätsgruppen zwei und drei), wenn mindestens ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer COVID-Infektion besteht.

Dazu bedarf es eines Attestes. Diese Bescheinigung dürfen ausschließlich berechtigte Einrichtungen ausstellen, die von den obersten Landesgesundheitsbehörden und den von ihnen bestimmten Stellen hiermit beauftragt wurden.

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„Bitte nehmt Corona ernst!“

Mit eindringlichen, von Beschäftigten des Klinikums Nürnberg gesprochenen Videos haben das Klinikum Nürnberg und die Nürnberger Stadtverwaltung eine Kampagne in den Sozialen Medien gestartet: Unter dem Titel „Bitte nehmt Corona ernst!“ entstanden 14 rund einminütige Videos, in denen Ärzte, Pflegekräfte, medizinische Fachangestellte und Reinigungspersonal des Klinikums mit internationalen Wurzeln in der jeweiligen Landessprache die aktuelle Situation auf den Stationen schildern und zur Einhaltung der Corona-Regeln auffordern.

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Aktuelle Informationen

Liebe Patienten, die Situation ist sehr ernst.

Wir brauchen weiterhin einen großen Zusammenhalt um die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gemeinsam einhalten zu können. Wir müssen gemeinsam die Überlastung unseres Gesundheitssystems und demzufolge die ungenügende Versorgung unserer Kranken verhindern. Die Krankenschwestern und Pfleger und Ärzte in den Krankenhäusern und in der Altenpflege arbeiten jetzt schon am Limit – wie viel will die Gesellschaft uns noch zumuten?

Denken Sie an die Influenzaschutzimpfung – nur wenn Sie gesund sind und am besten am Nachmittag oder Abend. Denken Sie, falls Sie zur Risikogruppe gehören, an die Pneumokokken Impfung.

Wir brauchen Alle einen Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Leben  – auch in den Schulen, im Nahverkehr, im Verkauf und in den Praxen.

Bitte halten Sie sich Alle an die erforderlichen Maßnahmen.
Schützen Sie sich und alle anderen mit

Verlegung von Freizeit­aktivitäten möglichst nach draußen, so dass geschlossene Räume mit schlechter Belüftung und Gedränge mit vielen Menschen an einem Ort vermieden werden

WICHTIG: kein Besuch in unserer Praxis mit Erkältungssymptomen!
Rufen Sie bitte an – wir unterstützen Sie

Für Ihren Praxis-Besuch

  • Immer nur Einzeln eintreten
  • Warme Kleindung mitbringen und vielleicht heißen Tee – wir müssen lüften.
  • Arbeitsunfähigkeit kann aktuell wegen der dramatisch steigenden Zahlen per Telefonkontakt ausgestellt werden.
  • Falls Sie mit Asthma und COPD derzeit ausreichend kontrolliert sind, werden wir die DMP Kontrollen, so Sie es wünschen, per Telefonkontakt ausführen.

Die Mehrheit der Bevölkerung kennt die Maßnahmen zur Minimierung des Ansteckungs­risikos und setzt sie in wesentlichen Lebensbereichen um: Die AHA+L-Regeln (Abstand halten – Hygieneregeln beachten – Alltagsmasken tragen und Lüften).

Wir müssen uns Alle engagieren um bei den Problemgruppen  ein Bewusstsein für Risiko­verhalten zu schaffen. Jeder  Einzelne sollte mit Empathie und Mitgefühl  in die Lage versetzt werden, sein Verhalten entsprechend anzupassen. Vielen Dank!

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Corona-Warn-App nutzen

Infektionsketten digital unterbrechen mit der Corona-Warn-App

Ein zentraler Bestandteil der Bekämpfung jeder Pandemie ist das Unterbrechen der Infektionsketten. Die Corona-Warn-App kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten und die zentrale Arbeit der Gesundheitsämter beim Nachverfolgen der Kontakte unterstützen.

Die Gesundheitsämter ermitteln mit Angaben der Corona-positiv getesteten Person die Menschen, die mit der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person in Kontakt standen, um die Ausbreitung des Erregers einzudämmen. Die Corona-Warn-App ist eine wichtige Ergänzung, weil sie hilft, Risikobegegnungen ergänzend zum Gesundheitsamt aufzuzeigen:

  • auch Begegnungen mit Unbekannten im öffentlichen Raum werden erfasst und
  • schneller identifiziert, weil dies automatisch in der Corona-Warn-App geschieht.

Die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter bleibt weiterhin nötig, z.B. um Personen zu ermitteln bzw. zu informieren, die die App nicht nutzen oder kein Smartphone besitzen. Auch ersetzt die Kontaktnachverfolgung und Benachrichtigung über die App selbstverständlich nicht die nach dem Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen Meldewege.

So funktioniert die Corona-Warn-App im Detail (PDF, 2 MB)

Die App wird vom Robert Koch-Institut für die deutsche Bundesregierung herausgegeben.

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COVID-19: Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten

Mit einer Kombination gemeinsam getragener Maß­nahmen – angepasst an die jeweilige Situation – kann das Infektions­geschehen so kontrolliert werden, dass menschliches Leid und Todes­fälle vermieden werden, ohne das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben zum Erliegen zu bringen. Diese Maßnahmen werden ständig überprüft und angepasst.