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Masernschutzgesetz

Masernschutzgesetz: Frist zum Nachweis von Impfung und Immunität bis Jahresende verlängert

15.07.2021 – Nach dem im März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetz müssen Kinder und Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen.

Für bereits länger in diesen Einrichtungen Beschäftigte oder Betreute galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli, die jetzt um fünf Monate bis zum 31. Dezember verlängert wurde.

Denken Sie rechtzeitig an die erforderliche Masernimpfung.