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Empfehlung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12–17 Jahren & Schwangere und Stillende

Empfehlung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12–17 Jahren

Die STIKO empfiehlt für alle 12 – 17-Jährigen die COVID-19-Impfung mit zwei Dosen eines mRNAImpfstoffs (Comirnaty oder Spikevax) im Abstand von 3 –6 bzw. 4–6 Wochen.

Die Impfung erfordert eine ärztliche Aufklärung unter Berücksichtigung des Nutzens und des Risikos, die auch für die betroffenen Kinder und Jugendlichen verständlich sein muss.

Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung haben, sollen bevorzugt berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht auf einen nicht ausreichenden Schutz nach Impfung besteht (z.B. Menschen unter relevanter immunsuppressiver Therapie).

Für Jugendliche, die arbeitsbedingt entweder ein erhöhtes Expositionsrisiko aufweisen oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, besteht eine berufliche Impfindikation.

Um Viruseinträge in Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen und andere Einrichtungen für Kinder und Jugendliche) zu minimieren und den Betrieb dieser Einrichtungen so lange wie möglich aufrecht zu erhalten, sollten Eltern, LehrerInnen, ErzieherInnen sowie andere Betreuungspersonen von Kindern und Jugendlichen das Impfangebot dringend wahrnehmen. Zur Eindämmung der Pandemie kommt es maßgeblich darauf an, in der Bevölkerung rasch hohe Impfquoten zu erreichen.

Empfehlung für Schwangere und Stillende

Die STIKO empfiehlt allen ungeimpften Personen im gebärfähigen Alter dringend die Impfung gegen COVID-19, so dass ein optimaler Schutz vor dieser Erkrankung bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft besteht. Noch ungeimpften Schwangeren wird die Impfung mit zwei Dosen eines COVID-19-mRNA-Impfstoffs ab dem 2. Trimenon empfohlen.

Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2.Trimenon durchgeführt werden.

Darüber hinaus empfiehlt die STIKO ungeimpften Stillenden die Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs.

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Impfabstände zur Grundimmunisierung gegen COVID-19

  • Impfstoff Impfabstand Comirnaty (BioNTech/Pfizer) 3 – 6 Wochen
  • Spikevax (Moderna) 4 – 6 Wochen
  • Vaxzevria (AstraZeneca) 9 – 12 Wochen
  • Heterologes Impfschema (Vaxzevria/mRNA-Impfstoff) ab 4 Wochen

Sollte der empfohlene maximale Abstand zwischen der 1. und 2. Impfstoffdosis überschritten worden sein, kann die Impfserie dennoch fortgesetzt werden und muss nicht neu begonnen werden.

Stand: 24. September 2021

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Antikörpertestung

Eine serologische Antikörpertestung wird nicht grundsätzlich empfohlen, da der Wert nicht bekannt ist, ab dem man auf eine 3.Impfstoffdosis verzichten würde und weil bei einer 3.Impfstoffdosis auch bei vorbestehender guter Immunantwort nach der 2.Impfstoffdosis keine Sicherheitsbedenken bestehen.

Antikörpertestung bei schwer immundefizienten Personen

Lediglich bei schwer immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort (s. Tab. 3) soll frühestens 4 Wochen nach der 2.Impfstoffdosis UND frühestens 4 Wochen nach der 3.Impfstoffdosis jeweils eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein erfolgen (Gesamtprotein, S1-Untereinheit oder Rezeptorbindungsdomäne). Die erste Antikörpermessung kann am selben Termin durchgeführt werden, an dem die 3.Impfstoffdosis verabreicht wird; in diesem Fall wird das Antikörperergebnis für die Gabe der 3.Impfstoffdosis nicht abgewartet. Eine zwei- oder mehrmalige Messung ermöglicht bei initial fehlender oder niedriger Antikörperantwort die Beobachtung eines ggf. einsetzenden Impferfolgs (Antikörperdynamik).

Sollten nach der 3. Impfstoffdosis unverändert sehr niedrige oder keine spezifischen Antikörper messbar sein, sind die betroffenen PatientInnen über den möglicherweise fehlenden Immunschutz aufzuklären. Für Personen ohne ausreichenden Immunschutz ist die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln besonders wichtig und es gilt in besonderer Weise auf eine umfassende Impfung aller Kontaktpersonen hinzuwirken. Über das weitere Vorgehen bei diesen PatientInnen muss individuell entschieden werden.

Bei Personen mit ID, die eine gesicherte SARSCoV-2-Infektion durchgemacht haben, muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine einmalige Impfstoffdosis ausreicht oder eine vollständige Impfserie verabreicht werden sollte. Dies hängt maßgeblich von Art und Ausprägung der ID ab. Kontaktpersonen von Personen mit ID sollen unbedingt vollständig geimpft sein (dies gilt auch für andere Impfungen, z.B. gegen Influenza) und im Umgang mit schwer immundefizienten Personen nicht auf einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz verzichten.

Engen Haushaltskontaktpersonen von schwer immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort (s. Tab. 3) soll eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff frühestens 6 Monate nach der primären COVID-19- Impfserie angeboten werden, wenn die Person mit der schweren ID nicht oder nicht ausreichend angesprochen hat. Diese Empfehlungen gelten zulassungskonform für Comirnaty und Spikevax ab dem Alter von 12 Jahren.

Erkrankungen ohne relevante Einschränkung der Impfantwort führen (Bsp)

  • Autoimmunkrankheiten (unbehandelt): z.B. rheumatoide Arthritis, Systemischer Lupus Erythematodes, Multiple Sklerose
  • Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
  • HIV-Infektion mit >200 CD4-Zellen und ohne nachweisbare Viruslast
  • Auffrischimpfung ≥6 Monate sollte erfolgen. Antikörpertestung: Nein

Erkrankungen mit eingeschränkter Immunantwort ( Bsp)

  • Schwere primäre (angeborene) Immundefekte
  • Z. n. Transplantation eines soliden Organs
  • Z. n. Stammzelltransplantation (mit noch unvollständiger Rekonstitution)
  • HämodialysepatientInnen
  • Krebserkrankungen unter immunsuppressiver, antineoplastischer Therapie HIV-Infektion mit ≤200 CD4-Zellen und/oder nachweisbarer Viruslast
  • Bei diesen Erkrankungen sollte zur Optimierung der primären Impfserie eine zusätzliche Impfstoffdosis im Abstand ≥4 Wochen verabreicht werden.
  • Überprüfung der Impfantwort vor und ≥4 Wochen nach der 3. Impfstoffdosis ist wichtig bei diesen Patienten.

Therapien ohne relevante Einschränkung der Impfantwort (Beispiele)

  • Auffrischimpfung ≥ 6 Monate
  • Apremilast, Dimethylfumarat, Glatirameracetat, Typ I Interferon (IFN-β)1
  • Systemische, kurzzeitige Kortikosteroide (Erwachsene < 10 mg/die, Kinder < 0,2 mg /kg KG/die)
  • Niedrig-potente Immunsuppressiva: Methotrexat (MTX): (Erwachsene: ≤20 mg/Wo; Kinder: ≤15 mg/m2 KOF/ Woche), Ciclosporin (Kinder und Erwachsene: ≤2,5 mg/kg KG/Tag), Leflunomid (Erwachsene: ≤20 mg/Tag, Kinder: ≤0,5 mg/kg KG/Tag), Azathioprin (<3mg/kg KG /die)
  • Mycophenolat-Mofetil (Erwachsene: ≤2.000 mg/Tag, Kinder: ≤1.200mg/ m2 KOF/Tag)
  • JAK-Inhibitoren, z.B. Tofacitinib (Erwachsene: ≤5 –10 mg/Tag)
  • Einige niedrig-potente Biologika (z.B. Anti-TNF [Infliximab] bei niedriger Dosierung [≤3 mg/kg KG alle 8 Wochen]; Antikörper gegen IL-1 [z.B. Canakinumab], IL-6R [z.B. Toculizumab], IL-17A [z.B. Secukinumab], IL-23 [z.B. Risankizumab]; Anti-B-Lymphozyten-Stimulator [anti-BLyS/ BAFF; Belimumab]
  • Syst Therapien ohne relevante Einschränkung der Impfantwort (Beispiele) Apremilast, Dimethylfumarat, Glatirameracetat, Typ I Interferon (IFN-β)1 Ja Auffrischimpfung ≥6 Monate Nein Systemische, kurzzeitige ( emische, kurzzeitige (

Therapien mit relevanter Einschränkung der Impfantwort (Beispiele)

  • Systemische Glukokortikoidtherapie mit intermediärer Dosierung (10 – 20 mg Prednisolonäquivalent/Tag, >2 Wochen) oder hoher Dosierung (>1 mg Prednisolonäquivalent/kg KG/Tag, >2 Wochen) oder i. v. Stoßtherapie mit sehr hohen Dosen (z.B. 10 – 20 mg/kg KG/Tag Prednisolon-Äquivalent über 3 – 5 Tage in monatlicher Wiederholung) -> Optimierung der primären Impfserie durch zusätzliche Impfstoffdosis im Abstand ≥4 Wochen
  • MTX: Erwachsene: >20 mg/Woche; Kinder: >15 mg/m2 KOF/Woche
  • Azathioprin (≥3 mg/kg KG/Tag)
  • Cyclophosphamid
  • Biologika mit schwerer immunsuppressiver Wirkung (z.B. Biologika mit B-Zell-depletierender Wirkung wie anti-CD20- Antikörper [Ocrelizumab, Rituximab]; CTLA4-Ig [Abatacept])

Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19 Erkrankung

A) Personen im Alter ≥60 Jahren

B) Personen im Alter ab 18 Jahren mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, z.B.

  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression, inkl. HIV-Infektion, Z.n. Organtransplantation
  • Autoimmunerkrankungen, inkl. rheumatologische Erkrankungen
  • Chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Chronische Krankheiten der Atmungsorgane
  • Chronische Lebererkrankungen, inkl. Leberzirrhose
  • Chronische Nierenerkrankungen
  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • Chronische neurologische Erkrankungen
  • Demenz oder geistige Behinderung
  • Psychiatrische Erkrankungen
  • Stoffwechselerkrankungen, inkl. Adipositas mit BMI >30 kg/m2 und Diabetes mellitus
  • Trisomie 21
  • Krebserkrankungen, inkl. maligne hämatologische Erkrankungen C) Frauen im gebärfähigen Alter, noch ungeimpfte Schwangere ab dem 2.Trimenon und noch ungeimpfte Stillende D) Kinder und Jugendliche im Alter von 12 – 17 Jahren mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben
  • Adipositas (>97. Perzentile des Body-Mass-Index [BMI])
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz oder relevante Immunsuppression
  • Angeborene zyanotische Herzfehler (O2-Ruhesättigung < –1,64 für die forcierte Einsekundenkapazität (FEV1) oder Vitalkapazität (FVC). (Ein gut eingestelltes Asthma bronchiale ist hier nicht gemeint).
  • Chronische Nierenerkrankungen
  • Chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
  • Diabetes mellitus, wenn nicht gut eingestellt bzw. mit HbA1cWert >9,0 %
  • Schwere Herzinsuffizienz
  • Schwere pulmonale Hypertonie
  • Syndromale Erkrankungen mit schwerer Beeinträchtigung
  • Trisomie 21
  • Tumorerkrankungen und maligne hämatologische Erkrankungen E) BewohnerInnen von SeniorInnen- und Altenpflegeheimen sowie BewohnerInnen in Gemeinschaftsunterkünften (Alter: ≥12 Jahre) F) Enge Kontaktpersonen von Schwangeren oder Personen mit einem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe (Alter: ≥12 Jahre) G) Personen, die arbeitsbedingt besonders exponiert sind, engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, oder Personen in Schlüsselpositionen, z.B.
  • Personal mit erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
  • Personal mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen in medizinischen Einrichtungen
  • Pflegepersonal und andere Tätige in der ambulanten und stationären Altenpflege oder Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung
  • Tätige in Gemeinschaftsunterkünften
  • Medizinisches Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)
  • LehrerInnen und ErzieherInnen
  • Beschäftigte im Einzelhandel
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
  • Personal in Schlüsselpositionen der Landes- und Bundesregierungen
  • Berufsgruppen der kritischen Infrastrukt
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Corona-Virus-Update

Warum ist die Impfung gegen das Coronavirus ist unbedingt erforderlich ???

Wir schützen uns, unsere Verwandten, Freunde, Mitarbeiter, Kinder und unsere Patienten vor einer Infektion mit schweren Verläufen.

Auch bei akut eher leichtem Verlauf einer COVID-19 Erkrankung kommt es bei vielen Betroffenen zu langfristigen Symptomen mit Luftnot bei Belastung, Schwäche, Konzentrationsstörungen, Geschmacks-Geruchsstörungen, kognitiven Beeinträchtigungen, Nachtschweiß, unerträglicher Müdigkeit, Herzrasen und depressiver Verstimmung.

Leider gibt es mit der 3. Welle mit sehr vielen Infektionen mit der Britischen Mutante in Kindergärten, Schulen, Büros, Supermärkten, Ämtern, Werkstätten sehr viele Erkrankte die langfristig an den Folgen. Meistens sind ganze Familien betroffen. Auch junge Menschen und auch Kinder leiden an langfristigen Symptomen und können über Monate kein normales Leben führen.

Wir schützen unsere Mitarbeiter in den Krankenhäusern und den Arztpraxen vor ständiger Überlastung und auch Gefahr einer schweren Erkrankung durch die Infektion an Erkrankten.

Im Großraum sind bereits 5 Mitarbeiter auf den COVID-Stationen durch eine Infektion verstorben. Diese wunderbaren Menschen haben auch Familien mit Kindern- das ist wirklich sehr sehr traurig und darf nicht weiterhin passieren.

Auch wir Pneumologen sind am Rande unserer Belastungsgrenze angekommen. Unsere Berufsgruppe ist im Vergleich zu Kardiologen eher sehr klein. Schon in den letzten Jahren nehmen die durch den Klimawandel bedingten Atemwegserkrankung dramatisch zu.

Jetzt muss jeder von uns seit ca. 8 Wochen mit der 3. Welle täglich 2–8 Patienten mit Post-COVID- Syndrom einschieben. Diese Patienten sind schwerkrank und erfordern einen hohen Betreuungsaufwand- auch unsere Mitarbeiter und wir sind überfordert.

Die Pandemie macht die Lage unerträglich.

Wir sind überzeugt dass nur die Impfung uns als Gesellschaft in ein normales Leben zurückführen kann- deshalb impfen wir engagiert. Auch das Impfen kostet sehr viel Zeit und Ressourcen.

Stellen Sie sich für sich oder Ihre Kinder die den Beruf Krankenschwester, Krankenpfleger, Arzt erlernen und diese müssten dann seit 16 Monaten unter extrem erschwerten Bedingungen die Arbeit auf den Isolierstationen verrichten.

Das wollen wir Alle nicht.

Wie wäre es… Sie sind betroffen von einer Karzinomerkrankung oder einer schweren Autoimmunerkrankung oder notwendigen schweren Operationen und Sie müssen auf einen Termin warten weil die Kapazitäten in den Kliniken nicht ausreichen. Wir können keine Ärzte oder OP Teams klonen. Auch im Alltag gibt es in den Kliniken zu wenig Stellen.

Bitte denken Sie an die unschuldig schwer erkrankten Menschen die dringend Hilfe in Kliniken und Facharztpraxen benötigen … morgen kann es auch Sie treffen. Keiner hat Gewissheit dass er für immer gesund bleibt.

Denken Sie an die Kinder in den Kitas in den Schulen – sie dürfen nicht wieder vom Lernen und sozialen Leben ausgeschlossen werden.

Denken Sie an die Geschäfte, Kulturbetriebe, Restaurants- es darf keinen erneuten Lockdown geben.

Jeder hat Verantwortung in diesem Land und auf dieser Erde- keiner ist nur für sich verantwortlich wenn er sich nicht impfen lässt.

SOLIDARITÄT

Akzeptabel ist die Entscheidung wenn ein Impfgegner, der um die Folgen einer Erkrankung weiss, eine Behandlung in den Kliniken im Falle einer COVID-19 Erkrankung für sich ausschliesst (Patientenverfügung etc ) .

Durch unser Verhalten darf kein Einziger und auch nicht die Gesellschaft mit allen Ressourcen geschädigt werden.

Deshalb:

Lassen Sie sich impfen – die Impfung ist neu aber total sicher – sie schützt uns Alle und hilft einen normalen Alltag zurück zu bekommen.

Viele Menschen in der ganzen Welt beneiden uns um die Möglichkeit der Impfung.

Wir sollten stets bewusst sein – wir leben in einem sehr bedrohten Kosmos durch den Klimawandel – nur gelebte Solidarität und vorausschauendes, nachhaltiges Handeln garantiert und auch in der Zukunft eine intakte Welt.

Wir und auch Ihre Hausärzte beraten Sie sehr gerne bei weiteren Fragen zur Impfung. Aber bitte unterstützen Sie uns. Viele Impfskeptiker sind der Meinung dass die ablehnende Haltung zur Impfung nur sie persönlich betrifft.

Das ist leider eine völlige Fehleinschätzung – wir hoffen und wünschen uns sehr, dass wir mit weiteren objektiven  Informationen die Skepsis und die Ängste ausräumen können.

Sind Sie solidarisch, vertrauen Sie unserer hochkomplexen ehrlichen Wissenschaft und Ihren Ärzten

Vielen Dank Ihre Marga Niederkorn-Schrader

Aktueller Stand:

Impfungen in Deutschland Praxen 31.798.195 seit April 2021, Impfzentren 51.414.125 seit Januar 2021 Stand: gesamt 83.212.320

Einer Umfrage der Universität Erfurt zufolge sind zwei Drittel derjenigen, die noch nicht geimpft sind, misstrauisch oder skeptisch gegenüber der COVID-19-Impfung

Denn die Impfung schütze vor allem vor schweren Verläufen der Erkrankung, individuell vor Krankheitsfolgen und dem Tod.

„Herdenschutz“ wiegt Ungeimpfte in trügerischer Sicherheit.

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Allgemein

Masernschutzgesetz

Masernschutzgesetz: Frist zum Nachweis von Impfung und Immunität bis Jahresende verlängert

15.07.2021 – Nach dem im März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetz müssen Kinder und Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen.

Für bereits länger in diesen Einrichtungen Beschäftigte oder Betreute galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli, die jetzt um fünf Monate bis zum 31. Dezember verlängert wurde.

Denken Sie rechtzeitig an die erforderliche Masernimpfung.

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Stufenplan der STIKO zur Priorisierung der COVID-19-Impfung

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mRNA-Impfung vs. Vektor-Impfung

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Fragen und Antworten zur COVID19-Schutzimpfung

WARUM IST DIE IMPFUNG SO WICHTIG?
Eine Impfung gegen SARS-CoV-2 trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. Das Virus ist leicht übertragbar und kann auch durch asymptomatische Personen übertragen werden. Ein schwerer Verlauf von COVID-19 kann zum Lungen- und Multiorganversagen bis hin zum Tod führen. Das Risiko, schwer zu erkranken oder zu versterben, steigt mit zunehmendem Alter deutlich an.

WIE SICHER IST EIN SO SCHNELL ZUGELASSENER IMPFSTOFF GEGEN DAS CORONAVIRUS?
Ein Impfstoff wird erst nach ausreichender Überprüfung zugelassen. Für eine Zulassung muss in Studien mit Zehntausenden Probanden gezeigt werden, dass der Impfstoff wirksam, verträglich und sicher ist. Dies ist auch bei den COVID-19-Impfstoffen geschehen. Es wurden keine sicherheitsrelevanten Prüfschritte ausgelassen, aber Prozesse verschlankt und zeitgleich durchgeführt. Die derzeit in Deutschland verfügbaren Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson&Johnson haben diese Prüfung durchlaufen und werden für die bislang in Deutschland dominierenden Virusvarianten als geeignet zum Individualschutz und zur Bekämpfung der Pandemie angesehen. Sie helfen, schwere Krankheitsverläufe und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Nach der Zulassung erfolgt eine ständige Kontrolle, um die Wirksamkeit und auch mögliche Nebenwirkungen zu erfassen. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nimmt Nebenwirkungen und Impfreaktionen zentral auf. Auch bei einer schnellen, aufgrund der Dringlichkeit in einzelnen Punkten vereinfachten Zulassung wie der Corona-Schutzimpfung, hat die Sicherheit der Impfstoffe oberste Priorität.

WELCHE IMPFREAKTIONEN WURDEN NACH EINER COVID-19-IMPFUNG BEOBACHTET?
Nach der Impfung kann es als Ausdruck der Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff zu Lokalund Allgemeinreaktionen kommen. Diese Impfreaktionen treten meist in den Tagen nach der Impfung auf und halten selten länger als drei Tage an. Die am häufigsten berichteten Impfreaktionen in der bisher mehrmonatigen Beobachtungszeit waren Schmerzen an der Einstichstelle (BioNTech: über 80 %; Moderna: über 90 %; Johnson & Johnson: über 40%) beziehungsweise Druckempfindlichkeit an der Einstichstelle (AstraZeneca: über 60 %). Unter den häufigsten systemischen Reaktionen waren unter anderem Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Schüttelfrost, Gelenkschmerzen und Fieber zu beobachten (Detailangaben s. Aufklärungsmerkblätter). Die meisten Impfreaktionen sind bei jüngeren Personen etwas öfter zu beobachten als bei älteren. Ein Grund ist deren stärkere Immunreaktion. Bei AstraZeneca treten Reaktionen nach der 2. Impfung etwas seltener als nach der 1. auf; bei den beiden mRNA-Impfstoffen etwas häufiger nach der 2. Impfung.

AUF WELCHE MÖGLICHEN ANZEICHEN SOLLTEN MIT DEM ASTRAZENECA-IMPFSTOFF GEIMPFTE ACHTEN?
Sie sollten bei Symptomen wie starken anhaltenden Kopfschmerzen, Kurzatmigkeit, Beinschwellungen, anhaltenden Bauchschmerzen, neurologischen Symptomen oder punktförmigen Hautblutungen umgehend ärztliche Hilfe aufsuchen. Dies gilt insbesondere, wenn die Person über später als drei Tage nach der Impfung beginnende und dann anhaltende Kopfschmerzen klagt oder punktförmige Hautblutungen auftreten.

KÖNNEN FRAUEN MIT KINDERWUNSCH SICH GEGEN COVID-19 IMPFEN LASSEN?
Ja, die verfügbaren COVID-19 Impfstoffe wurden auch an Frauen mit Kinderwunsch getestet und für sicher und wirksam befunden. Bei der Aussage, dass die Impfung die Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann, handelt es sich um eine Fehlinformation. In den umfangreichen klinischen Prüfungen gibt es keine Hinweise auf das Auftreten von Unfruchtbarkeit.

WAS WEISS MAN BISHER ÜBER DIE COVID-19-IMPFUNG UND SCHWANGERSCHAFT?
Zur Anwendung der COVID-19-Impfstoffe in Schwangerschaft und Stillzeit liegen aktuell keine Daten vor. Daher empfiehlt die STIKO die generelle Impfung in der Schwangerschaft derzeit nicht. In der Stillzeit hält es die STIKO für unwahrscheinlich, dass eine Impfung der Mutter für den Säugling riskant ist.

KANN MAN TROTZ IMPFUNG AN COVID-19 ERKRANKEN?
Ja, denn die Impfung bietet keinen 100-prozentigen Schutz. Zu einer Infektion kann es außerdem auch dann kommen, wenn sich jemand vor der Impfung oder in den ersten Tagen nach der Impfung angesteckt hat. Denn der Impfschutz tritt in der Regel erst sieben bis 15 Tage (je nach Impfstoff) nach der zweiten Impfdosis ein. DÜRFEN ODER SOLLEN SICH COVID-19-GENESENE AUCH IMPFEN LASSEN? Gemäß der STIKO-Empfehlung belegen die derzeit verfügbaren klinischen und immunologischen Daten eine Schutzwirkung für mindestens 6 bis 8 Monate nach SARS-CoV-2-Infektion. Daher sollte frühestens 6 Monate nach Genesung beziehungsweise Diagnosestellung eine COVID-19-Impfung erwogen werden. Hierbei reicht zunächst eine Impfstoffdosis aus.

WARUM SOLLTEN COVID-19-GEIMPFTE DIE INFEKTIONSSCHUTZMASSNAHMEN WEITERHIN BEACHTEN?
Die neuen Impfstoffe gegen COVID-19 versprechen einen guten individuellen Schutz vor einer Erkrankung. Trotzdem sollten auch Personen, die geimpft sind, bis auf Weiteres eine Maske tragen, sich an die Hygieneund Abstandsregeln halten und die Quarantänepflichten als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet beachten. Denn auch wer geimpft ist, könnte noch zur Übertragung des Coronavirus beitragen. Kommt eine geimpfte Person mit dem Erreger in Kontakt, wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erkranken. Es ist allerdings zurzeit noch unsicher, in welchem Maße auch Geimpfte nach Kontakt mit dem Erreger diesen vorübergehend noch in sich tragen und andere Personen anstecken können. Daher sollen auch sie als Vorsichtsmaßnahme – bis zum Vorliegen weiterer Studiendaten – die Maßnahmen beachten.

SOLLTEN ANDERE IMPFUNGEN WÄHREND DER CORONAVIRUS-PANDEMIE DURCHGEFÜHRT WERDEN?
Ja. Während der Pandemie wird das Gesundheitssystem stark belastet. Es ist wichtig, einen guten allgemeinen Gesundheitszustand in der Bevölkerung zu erhalten. Ein umfassender Impfschutz nach den aktuellen STIKO-Empfehlungen kann hierzu beitragen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Coronavirus durch eine in zeitlicher Nähe verabreichte Impfung beeinflusst wird. Durch Impfungen wird der Impfling vor Infektionen geschützt, die ihn auch in der Pandemiezeit zusätzlich gefährden oder schädigen können. Zu anderen planbaren Impfungen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen vor Beginn und nach Ende der Impfserie eingehalten werden (Notfallimpfungen sind davon ausgenommen).

Mehr Informationen: www.rki.de, www.pei.de, Aufklärungsmerkblätter COVID-19-Schutzimpfung

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Impfstoffe

Es gibt mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von BioNTech/Pfizer, COVID-19-Vaccine von Moderna)-empfohlener Impfabstand 6 Wochen und vektorbasierte Impfstoffe (COVID-19 Vaccine AstraZeneca, COVID-19 Vaccine Janssen) – empfohlener Abstand 12 Wochen.

Die Impfstoffe werden hinsichtlich des Individualschutzes und der Bekämpfung der Pandemie als gleich geeignet beurteilt.

Die beiden mRNA-Impfstoffe und die COVID-19 Vaccine Janssen können in allen Alters- und Indikationsgruppen eingesetzt werden, für die sie zugelassen sind. Eine begonnene Impfserie muss gegenwärtig mit demselben Produkt abgeschlossen werden.

Ausnahme gilt bei der Impfung von Personen < 60 Jahren, die bereits eine erste Dosis der COVID-19 Vaccine AstraZeneca erhalten haben. Bis entsprechende Daten vorliegen, empfiehlt die STIKO, bei diesen Personen anstelle der zweiten AstraZeneca-Impfstoffdosis eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs 12 Wochen nach der Erstimpfung zu verabreichen.

Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 16/2021 (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stand: 08.04.2021

Erstimpfung mit AstraZeneca Vaccine (Vaxzevria) bei <60-Jährigen

Heterologes Impfschema:
Personen unter 60 Jahren, die bereits eine 1. Impfstoffdosis mit der COVID-19 Vaccine AstraZeneca (Vaxzevria) erhalten haben sollten anstelle der 2. AstraZeneca-Impfstoffdosis eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs verabreicht bekommen grundsätzlich in einem Abstand von 12 Wochen zur Erstimpfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff.

Diese Entscheidung beruht auf dem erhöhten Risiko für thromboembolische Ereignisse nach der AstraZeneca-Impfung bei Personen im Alter <60 Jahren und einem in dieser Altersgruppe niedrigeren Risiko für schwere COVID-19-Verläufe.

Gründe:
Daten aus den Zulassungsstudien ergaben, dass die Wirksamkeit der ersten AstraZeneca-Impfstoffdosis über einen Zeitraum von 3 bis 12 Wochen nach der Impfung konstant bestehen bleibt ohne nachzulassen. Stellungnahme der Ständigen Impfkommission zum Zeitpunkt der Gabe eines mRNA-Impfstoffs nach ( Stiko Stand: 14.04.2021)

Weiterhin hat sich gezeigt, dass bei der Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff die Schutzwirkung nach zwei Impfstoffdosen bei einer Verlängerung des Impfabstands von < 6 Wochen auf 12 Wochen sehr deutlich zunimmt.

Dass ein längeres Impfintervall auch die Effektivität des heterologen Impfschemas positiv beeinflusst, ist bisher formal noch nicht gezeigt, erscheint aber aus immunologischen Gründen plausibel.

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Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der Hygienevorschriften

Liebe Patienten,

Wir brauchen dringend zur Pandemiebewältigung bei exponentiellem Wachstum weiterhin eine umfassende Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der Hygienevorschriften. Wir brauchen dringend auch Ihre Mitarbeit. Nutzen Sie die Corona Warn App.

Bitte beachten Sie auch das wir zum Schutz vor Infektionen aller Patienten aktuell keine Menschenansammlungen in unserem Wartezimmer dulden können. Die Intensivstationen sind überfüllt – wir haben täglich steigende Fallzahlen und schwere COVID-19 Erkrankungen mit steigenden Todeszahlen. Das Durchschnittsalter liegt bei 40–60 Jahren!

Es dürfen max. 5 Personen im Wartebereich sitzen. Eintritt erhält nur der Patient- die Kontaktperson wartet vor der Tür. Natürlich werden Sie zur Befundbesprechung herein gebeten – bei sonnigem Wetter hinterlegen Sie Ihre Handy-Nummer, Sie warten in der Sonne und wir rufen Sie an zur Befundbesprechung.

Weiterhin brauchen wir  eine hohe Durchimpfungsrate in unserer Bevölkerung. Bitte kümmern Sie sich intensiv um einen Impftermin in den Impfzentren, bei Ihrem Hausarzt oder auch bald bei uns – um die Telefonverbindungen zu entlasten schreiben Sie bitte eine E-Mail.

Alle Patienten die zur Priorisierungsgruppe 2 gehören müssen jetzt geimpft werden. Bitte lesen Sie genau die Informationen zur Impfpriorisierung – wir stellen Ihnen gerne kostenlos ein entsprechendes Attest aus und schicken  es Ihnen zur Vorlage beim Impfzentrum zu. Wichtige Infos auch zum Download beim RKI und bei der STIKO.

Es gibt beim RKI Aufklärungsbögen die Sie in verschiedensten Sprachen ausdrucken, durchlesen und dann ausgefüllt zum Impftermin mitbringen können.