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Masernschutzgesetz

Masernschutzgesetz: Frist zum Nachweis von Impfung und Immunität bis Jahresende verlängert

15.07.2021 – Nach dem im März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetz müssen Kinder und Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen.

Für bereits länger in diesen Einrichtungen Beschäftigte oder Betreute galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli, die jetzt um fünf Monate bis zum 31. Dezember verlängert wurde.

Denken Sie rechtzeitig an die erforderliche Masernimpfung.

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COVID-19

Stufenplan der STIKO zur Priorisierung der COVID-19-Impfung

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COVID-19

mRNA-Impfung vs. Vektor-Impfung

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Fragen und Antworten zur COVID19-Schutzimpfung

WARUM IST DIE IMPFUNG SO WICHTIG?
Eine Impfung gegen SARS-CoV-2 trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. Das Virus ist leicht übertragbar und kann auch durch asymptomatische Personen übertragen werden. Ein schwerer Verlauf von COVID-19 kann zum Lungen- und Multiorganversagen bis hin zum Tod führen. Das Risiko, schwer zu erkranken oder zu versterben, steigt mit zunehmendem Alter deutlich an.

WIE SICHER IST EIN SO SCHNELL ZUGELASSENER IMPFSTOFF GEGEN DAS CORONAVIRUS?
Ein Impfstoff wird erst nach ausreichender Überprüfung zugelassen. Für eine Zulassung muss in Studien mit Zehntausenden Probanden gezeigt werden, dass der Impfstoff wirksam, verträglich und sicher ist. Dies ist auch bei den COVID-19-Impfstoffen geschehen. Es wurden keine sicherheitsrelevanten Prüfschritte ausgelassen, aber Prozesse verschlankt und zeitgleich durchgeführt. Die derzeit in Deutschland verfügbaren Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson&Johnson haben diese Prüfung durchlaufen und werden für die bislang in Deutschland dominierenden Virusvarianten als geeignet zum Individualschutz und zur Bekämpfung der Pandemie angesehen. Sie helfen, schwere Krankheitsverläufe und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Nach der Zulassung erfolgt eine ständige Kontrolle, um die Wirksamkeit und auch mögliche Nebenwirkungen zu erfassen. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nimmt Nebenwirkungen und Impfreaktionen zentral auf. Auch bei einer schnellen, aufgrund der Dringlichkeit in einzelnen Punkten vereinfachten Zulassung wie der Corona-Schutzimpfung, hat die Sicherheit der Impfstoffe oberste Priorität.

WELCHE IMPFREAKTIONEN WURDEN NACH EINER COVID-19-IMPFUNG BEOBACHTET?
Nach der Impfung kann es als Ausdruck der Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff zu Lokalund Allgemeinreaktionen kommen. Diese Impfreaktionen treten meist in den Tagen nach der Impfung auf und halten selten länger als drei Tage an. Die am häufigsten berichteten Impfreaktionen in der bisher mehrmonatigen Beobachtungszeit waren Schmerzen an der Einstichstelle (BioNTech: über 80 %; Moderna: über 90 %; Johnson & Johnson: über 40%) beziehungsweise Druckempfindlichkeit an der Einstichstelle (AstraZeneca: über 60 %). Unter den häufigsten systemischen Reaktionen waren unter anderem Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Schüttelfrost, Gelenkschmerzen und Fieber zu beobachten (Detailangaben s. Aufklärungsmerkblätter). Die meisten Impfreaktionen sind bei jüngeren Personen etwas öfter zu beobachten als bei älteren. Ein Grund ist deren stärkere Immunreaktion. Bei AstraZeneca treten Reaktionen nach der 2. Impfung etwas seltener als nach der 1. auf; bei den beiden mRNA-Impfstoffen etwas häufiger nach der 2. Impfung.

AUF WELCHE MÖGLICHEN ANZEICHEN SOLLTEN MIT DEM ASTRAZENECA-IMPFSTOFF GEIMPFTE ACHTEN?
Sie sollten bei Symptomen wie starken anhaltenden Kopfschmerzen, Kurzatmigkeit, Beinschwellungen, anhaltenden Bauchschmerzen, neurologischen Symptomen oder punktförmigen Hautblutungen umgehend ärztliche Hilfe aufsuchen. Dies gilt insbesondere, wenn die Person über später als drei Tage nach der Impfung beginnende und dann anhaltende Kopfschmerzen klagt oder punktförmige Hautblutungen auftreten.

KÖNNEN FRAUEN MIT KINDERWUNSCH SICH GEGEN COVID-19 IMPFEN LASSEN?
Ja, die verfügbaren COVID-19 Impfstoffe wurden auch an Frauen mit Kinderwunsch getestet und für sicher und wirksam befunden. Bei der Aussage, dass die Impfung die Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann, handelt es sich um eine Fehlinformation. In den umfangreichen klinischen Prüfungen gibt es keine Hinweise auf das Auftreten von Unfruchtbarkeit.

WAS WEISS MAN BISHER ÜBER DIE COVID-19-IMPFUNG UND SCHWANGERSCHAFT?
Zur Anwendung der COVID-19-Impfstoffe in Schwangerschaft und Stillzeit liegen aktuell keine Daten vor. Daher empfiehlt die STIKO die generelle Impfung in der Schwangerschaft derzeit nicht. In der Stillzeit hält es die STIKO für unwahrscheinlich, dass eine Impfung der Mutter für den Säugling riskant ist.

KANN MAN TROTZ IMPFUNG AN COVID-19 ERKRANKEN?
Ja, denn die Impfung bietet keinen 100-prozentigen Schutz. Zu einer Infektion kann es außerdem auch dann kommen, wenn sich jemand vor der Impfung oder in den ersten Tagen nach der Impfung angesteckt hat. Denn der Impfschutz tritt in der Regel erst sieben bis 15 Tage (je nach Impfstoff) nach der zweiten Impfdosis ein. DÜRFEN ODER SOLLEN SICH COVID-19-GENESENE AUCH IMPFEN LASSEN? Gemäß der STIKO-Empfehlung belegen die derzeit verfügbaren klinischen und immunologischen Daten eine Schutzwirkung für mindestens 6 bis 8 Monate nach SARS-CoV-2-Infektion. Daher sollte frühestens 6 Monate nach Genesung beziehungsweise Diagnosestellung eine COVID-19-Impfung erwogen werden. Hierbei reicht zunächst eine Impfstoffdosis aus.

WARUM SOLLTEN COVID-19-GEIMPFTE DIE INFEKTIONSSCHUTZMASSNAHMEN WEITERHIN BEACHTEN?
Die neuen Impfstoffe gegen COVID-19 versprechen einen guten individuellen Schutz vor einer Erkrankung. Trotzdem sollten auch Personen, die geimpft sind, bis auf Weiteres eine Maske tragen, sich an die Hygieneund Abstandsregeln halten und die Quarantänepflichten als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet beachten. Denn auch wer geimpft ist, könnte noch zur Übertragung des Coronavirus beitragen. Kommt eine geimpfte Person mit dem Erreger in Kontakt, wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erkranken. Es ist allerdings zurzeit noch unsicher, in welchem Maße auch Geimpfte nach Kontakt mit dem Erreger diesen vorübergehend noch in sich tragen und andere Personen anstecken können. Daher sollen auch sie als Vorsichtsmaßnahme – bis zum Vorliegen weiterer Studiendaten – die Maßnahmen beachten.

SOLLTEN ANDERE IMPFUNGEN WÄHREND DER CORONAVIRUS-PANDEMIE DURCHGEFÜHRT WERDEN?
Ja. Während der Pandemie wird das Gesundheitssystem stark belastet. Es ist wichtig, einen guten allgemeinen Gesundheitszustand in der Bevölkerung zu erhalten. Ein umfassender Impfschutz nach den aktuellen STIKO-Empfehlungen kann hierzu beitragen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Coronavirus durch eine in zeitlicher Nähe verabreichte Impfung beeinflusst wird. Durch Impfungen wird der Impfling vor Infektionen geschützt, die ihn auch in der Pandemiezeit zusätzlich gefährden oder schädigen können. Zu anderen planbaren Impfungen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen vor Beginn und nach Ende der Impfserie eingehalten werden (Notfallimpfungen sind davon ausgenommen).

Mehr Informationen: www.rki.de, www.pei.de, Aufklärungsmerkblätter COVID-19-Schutzimpfung

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Impfstoffe

Es gibt mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von BioNTech/Pfizer, COVID-19-Vaccine von Moderna)-empfohlener Impfabstand 6 Wochen und vektorbasierte Impfstoffe (COVID-19 Vaccine AstraZeneca, COVID-19 Vaccine Janssen) – empfohlener Abstand 12 Wochen.

Die Impfstoffe werden hinsichtlich des Individualschutzes und der Bekämpfung der Pandemie als gleich geeignet beurteilt.

Die beiden mRNA-Impfstoffe und die COVID-19 Vaccine Janssen können in allen Alters- und Indikationsgruppen eingesetzt werden, für die sie zugelassen sind. Eine begonnene Impfserie muss gegenwärtig mit demselben Produkt abgeschlossen werden.

Ausnahme gilt bei der Impfung von Personen < 60 Jahren, die bereits eine erste Dosis der COVID-19 Vaccine AstraZeneca erhalten haben. Bis entsprechende Daten vorliegen, empfiehlt die STIKO, bei diesen Personen anstelle der zweiten AstraZeneca-Impfstoffdosis eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs 12 Wochen nach der Erstimpfung zu verabreichen.

Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 16/2021 (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stand: 08.04.2021

Erstimpfung mit AstraZeneca Vaccine (Vaxzevria) bei <60-Jährigen

Heterologes Impfschema:
Personen unter 60 Jahren, die bereits eine 1. Impfstoffdosis mit der COVID-19 Vaccine AstraZeneca (Vaxzevria) erhalten haben sollten anstelle der 2. AstraZeneca-Impfstoffdosis eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs verabreicht bekommen grundsätzlich in einem Abstand von 12 Wochen zur Erstimpfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff.

Diese Entscheidung beruht auf dem erhöhten Risiko für thromboembolische Ereignisse nach der AstraZeneca-Impfung bei Personen im Alter <60 Jahren und einem in dieser Altersgruppe niedrigeren Risiko für schwere COVID-19-Verläufe.

Gründe:
Daten aus den Zulassungsstudien ergaben, dass die Wirksamkeit der ersten AstraZeneca-Impfstoffdosis über einen Zeitraum von 3 bis 12 Wochen nach der Impfung konstant bestehen bleibt ohne nachzulassen. Stellungnahme der Ständigen Impfkommission zum Zeitpunkt der Gabe eines mRNA-Impfstoffs nach ( Stiko Stand: 14.04.2021)

Weiterhin hat sich gezeigt, dass bei der Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff die Schutzwirkung nach zwei Impfstoffdosen bei einer Verlängerung des Impfabstands von < 6 Wochen auf 12 Wochen sehr deutlich zunimmt.

Dass ein längeres Impfintervall auch die Effektivität des heterologen Impfschemas positiv beeinflusst, ist bisher formal noch nicht gezeigt, erscheint aber aus immunologischen Gründen plausibel.

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Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der Hygienevorschriften

Liebe Patienten,

Wir brauchen dringend zur Pandemiebewältigung bei exponentiellem Wachstum weiterhin eine umfassende Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der Hygienevorschriften. Wir brauchen dringend auch Ihre Mitarbeit. Nutzen Sie die Corona Warn App.

Bitte beachten Sie auch das wir zum Schutz vor Infektionen aller Patienten aktuell keine Menschenansammlungen in unserem Wartezimmer dulden können. Die Intensivstationen sind überfüllt – wir haben täglich steigende Fallzahlen und schwere COVID-19 Erkrankungen mit steigenden Todeszahlen. Das Durchschnittsalter liegt bei 40–60 Jahren!

Es dürfen max. 5 Personen im Wartebereich sitzen. Eintritt erhält nur der Patient- die Kontaktperson wartet vor der Tür. Natürlich werden Sie zur Befundbesprechung herein gebeten – bei sonnigem Wetter hinterlegen Sie Ihre Handy-Nummer, Sie warten in der Sonne und wir rufen Sie an zur Befundbesprechung.

Weiterhin brauchen wir  eine hohe Durchimpfungsrate in unserer Bevölkerung. Bitte kümmern Sie sich intensiv um einen Impftermin in den Impfzentren, bei Ihrem Hausarzt oder auch bald bei uns – um die Telefonverbindungen zu entlasten schreiben Sie bitte eine E-Mail.

Alle Patienten die zur Priorisierungsgruppe 2 gehören müssen jetzt geimpft werden. Bitte lesen Sie genau die Informationen zur Impfpriorisierung – wir stellen Ihnen gerne kostenlos ein entsprechendes Attest aus und schicken  es Ihnen zur Vorlage beim Impfzentrum zu. Wichtige Infos auch zum Download beim RKI und bei der STIKO.

Es gibt beim RKI Aufklärungsbögen die Sie in verschiedensten Sprachen ausdrucken, durchlesen und dann ausgefüllt zum Impftermin mitbringen können.

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Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoffen

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News aus der Praxis

Liebe Patienten, wir sind ernsthaft bedroht mit der 3. Welle und der Britischen Mutante die um ein vielfaches infektiöser und gefährlicher ist. Seit 4 Wochen betreue ich 5 Patienten die sich am Arbeitsplatz als Erzieher*in und Lehrer*in in den Kindergärten, Hort und Abschlußklassen der Schulen mit der britischen Mutante infiziert haben. Diese Patienten sind mit Asthma bronchiale unsere langjährigen Patienten und sind extrem vorsichtig und geschult.

Dennoch lässt sich die Infektion mit einem so dramatischen Infektionsgeschehen mit 30 und 35 infizierten Kindern in Kindergärten in Fürth und in Stein oder auch 12 und 8 Kindern in den Abschlussklassen nicht vermeiden.

Besonders ist auch im Vergleich zum Herbst und Dezember und Januar dass alle Familienmitglieder erkranken. Es gibt auch sehr schwere Verläufe mit erforderlicher intensiv medizinischen Betreuung von Kindern und Eltern. Deshalb achten Sie Alle bitte in den nächsten Wochen auf größtmöglichen Infektionsschutz. 

Nutzen Sie überall wo sie auf Menschen treffen die Corona Warn App und vermeiden Sie Kontakte. Unbedingt erforderlich ist das Testen in Schulen und Kindergärten. Die AG-Schnelltests zwei mal pro Woche für alle am Unterricht teilnehmenden Schüler und Lehrer ist neben FFP2 Maske, Abstand, Corona Warn App, Hygiene und Lüften das absolute Minimum an Infektionskontrolle.

Die Testungen der Kleinen in der Grundschule sollte durch Teststrassen die der Schulleiter mit dem Gesundheitsamt erstellt und gewährleistet werden. Die Lehrer und die Schüler sollten durch die Testungen nicht überfordert werden. Es wäre schön wenn jeder mit Sicherheitsvorkehrungen ein Gefühl von größtmöglicher Sicherheit verspürt. Nur damit gelingt es und baldmöglichst in einen normalen Alltag zurückzukehren.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Dr. Niederkorn-Schrader

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Covid19-Impfung

Ab sofort ist es möglich sich für eine Covid19-Impfung anzumelden. Wir geben Ihnen hier eine Übersicht über die Anmeldemöglichkeiten. Wichtig: Bitte melden Sie sich nur einmal an. Ihre Daten werden zentral gespeichert und sobald ein Termin verfügbar ist, werden Sie kontaktiert. Sollten Sie Hilfe bei der Registrierung oder Anmeldung benötigen, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern!

Online-Anmeldung in Bayern

Hier finden Sie alle Information des Bayerischen Impfzentrums

Hier können Sie sich im Online-Registrierungssystem anmelden

Weitere Möglichkeiten zur Anmeldung:

Terminvergabestelle Stadt Nürnberg  0610220825592

Terminvergabestelle Ansbach 0610220825595

Terminvergabestelle Erlangen, Erlangen-Höchstadt 09131866500

Terminvergabestelle Stadt und Landkreis Fürth 09119509170

Terminvergabestelle Landkreis Nürnberger Land 022198229703

Terminvergabestelle Landkreis Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim 09161927070

Terminvergabestelle Landkreis Roth 089244188110

Terminvergabestelle Altmühlfranken 09831522041

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Informationen zur Corona Impfung

Liebe Patienten

Nach der aktualisierten Impfverordnung gehören Sie zur Priorisierungsgruppe 2 bei einem Lebensalter über 70 Jahre und

unabhängig von dem Lebensalter bei Vorerkrankungen nach Paragraf 3 Ziffer 2 der Impfverordnung mit einem  erhöhtem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer COVID-Infektion. Sie werden somit vorrangig gegen SARS-CoV-2 geimpft bei

  • Organtransplantationen, Trisomie 21, Demenz oder geistige Behinderung, chronische Nierenerkrankungen,  COPD, Lungenfibrose, CTEPH, PAH, fortgeschrittenen Herz-Kreislauf Erkrankungen.
  • Adipositas: Bei einem Body-Mass-Index (BMI) über 40.
  • Diabetes mellitus: Personen mit einem HbA1c ≥58 mmol/mol bzw. ≥7,5% .
  • Krebserkrankungen: Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt, haben nach der neuen Impfverordnung eine hohe Priorität (Prioritätsgruppe zwei) und somit eher Anspruch auf eine Coronavirus-Impfung.

Auch dürfen jetzt zwei (statt bisher eine) enge Kontaktperson von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (> 70 Jahre, mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung oder nach Organtransplantation) oder von Schwangeren bestimmt werden (die dann zur Priorisierungsgruppe zwei gehören).

Wir stellen Ihnen gerne eine formlose Bescheinigung für eine Erkrankung im Sinne von Paragraf 3 Ziffer 2 der Impfverordnung aus und schicken Ihnen die Bescheinigung zu. Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie an.

Priorisierungsgruppe 3 ab 60 Jahre (Nachweis über Personalausweis ) und Vorerkrankungen wie

  • Diabetes mellitus – Diabetespatienten mit einem mit HbA1c <58 mmol/mol bzw. <7,5% in der dritten Gruppe verbleiben.
  • Adipositas-  bei einem BMI über 30, Herzerkrankungen (Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit oder arterielle Hypertension), zerebrovaskuläre Erkrankungen oder Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma bronchiale, Autoimmunerkrankungen oder Rheuma, Immundefizienz oder HIV-Infektion, chronische Nierenerkrankung, chronische Lebererkrankung, Adipositas (BMI über 30).
  • Menschen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Tumorerkrankungen haben wie bislang eine erhöhte Priorität und gehören damit zur Gruppe drei.

Wir stellen Ihnen gerne eine formlose Bescheinigung für eine Erkrankung im Sinne von Paragraf 4 Ziffer 2 der Impfverordnung aus und schicken Ihnen die Bescheinigung zu.

8.02.2021 – Vor dem Hintergrund der Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffes und der Altersbegrenzung für den Einsatz dieses Impfstoffes in Deutschland ist die Coronavirus-Impfverordnung neugefasst worden.

Vorrangig sollten Menschen zwischen 18 und 65 Jahren mit dem Vektorviren-Impfstoff geimpft werden.  

Einzelfallentscheidungen jetzt möglich

Neu ist außerdem, dass Menschen mit einer Erkrankung, die in der Impfverordnung nicht genannt wird, eine hohe oder erhöhte Priorität haben können (Prioritätsgruppen zwei und drei), wenn mindestens ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer COVID-Infektion besteht.

Dazu bedarf es eines Attestes. Diese Bescheinigung dürfen ausschließlich berechtigte Einrichtungen ausstellen, die von den obersten Landesgesundheitsbehörden und den von ihnen bestimmten Stellen hiermit beauftragt wurden.